Schiffsbeteiligung SIG

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Willkommen bei Schiffsbeteiligung SIG

 

Durch das am 01.01.1999 in Kraft getretene Tonnagesteuer-Gesetz, bietet sich die Chance durch Investition eine Schiffsbeteiligung den kompletten Gewinn nahezu steuerfrei zu vereinnahmen und so überdurchschnittlich hohe Gewinne zu erzielen.



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Das Tonnagesteuer-Gesetz ermöglicht es Reedereien die Besteuerung der Gewinne nach der Schiffsgröße vorzunehmen zu lassen. Das bedeutet bei einem Containerschiff der Mittelklasse, dass das eingesetzte Kommanditkapital der Gesellschaft mit rund 0,20% jährlich besteuert wird. Unabhängig davon wie hoch die tatsächlich erwirtschafteten Gewinne waren!
Die Schiffsbeteiligung bietet somit ein Steuersparmodell, welches nicht vergleichbar mit anderen Kapitalanlageformen ist.
 

 

 

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