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Durch das am 01.01.1999 in Kraft getretene Tonnagesteuer-Gesetz, bietet sich die
Chance durch Investition eine Schiffsbeteiligung den kompletten Gewinn
nahezu steuerfrei zu vereinnahmen und so überdurchschnittlich hohe Gewinne zu
erzielen.
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Das Tonnagesteuer-Gesetz ermöglicht es Reedereien die Besteuerung
der Gewinne nach der Schiffsgröße vorzunehmen zu lassen. Das bedeutet bei einem
Containerschiff der Mittelklasse, dass das eingesetzte Kommanditkapital der
Gesellschaft mit rund
0,20% jährlich besteuert wird. Unabhängig davon wie hoch die tatsächlich
erwirtschafteten Gewinne waren!
Die Schiffsbeteiligung bietet somit ein Steuersparmodell, welches nicht
vergleichbar mit anderen Kapitalanlageformen ist.
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